- Mindestschluss
- Mindestbetrag oder Mindeststückzahl von Wertpapieren beim Abschluss eines Börsengeschäfts. Der M. wurde an allen Parkettbörsen in Deutschland aufgehoben, so dass auch eine einzige Aktie gehandelt werden kann. Der ⇡ Skontroführer sorgt dafür, dass keine Preisverzerrungen auftreten. Im ⇡ XETRA-System werden illiquide Aktien nicht fortlaufend, sondern in einer Auktion gehandelt, um hier ebenfalls faire Preise zu sichern. Der forlaufende Handel erfordert einen M.
Lexikon der Economics. 2013.